Außenprovision

verfasst am 14.04.2023

Die Außen­pro­vi­sion ist eine Makler­pro­vi­sion, die im Zusam­men­hang mit der Immo­bi­li­en­ver­mark­tung anfällt und vom Käufer der Immo­bilie zu bezahlen ist. Sie wird an einen Makler oder Vermittler gezahlt, der nicht mit dem Käufer, sondern mit dem Verkäufer einen Vertrag abge­schlossen hat.

Das bedeutet, dass der Makler die Immo­bilie nicht selbst zum Verkauf anbietet, sondern die Vermark­tung im Auftrag des Verkäu­fers über­nimmt. In der Regel wird die Außen­pro­vi­sion in einem bestimmten Prozent­satz vom Kauf­preis berechnet und vom Käufer direkt an den Makler gezahlt. Im Gegen­satz dazu wird die Innen­pro­vi­sion direkt vom Verkäufer an den beauf­tragten Makler gezahlt, der die Immo­bilie selbst zum Verkauf anbietet.