Eine außerordentliche Kündigung im Zusammenhang mit Immobilien bezieht sich in der Regel auf einen Mietvertrag oder Pachtvertrag und ermöglicht einem Vertragspartner eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, ohne die vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Vertragspartner eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Beispielsweise wenn der Vermieter erhebliche Mängel am Mietobjekt nicht beseitigt oder der Mieter seine Miete über einen längeren Zeitraum nicht zahlt.
Die außerordentliche Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen. Der Kündigungsgrund muss dabei so schwerwiegend sein, dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den kündigenden Vertragspartner unzumutbar ist. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung muss der kündigende Vertragspartner jedoch in der Regel einen Nachweis für den Kündigungsgrund erbringen.