Bauerwartungsland

verfasst am 17.04.2023

Bauerwar­tungs­land sind Grund­stücks­flä­chen, bei denen aufgrund ihrer Lage und anderen Merk­malen eine zukünf­tige Bebauung erwartet wird. Die Wahr­schein­lich­keit der Bebau­bar­keit kann subjektiv oder objektiv sein und basiert auf dem Flächen­nut­zungs­plan oder der städ­te­bau­li­chen Entwicklung.

Bauerwar­tungs­land steht auf der Wert­ent­wick­lungs­treppe zwischen Acker­land und baureifem Land und ist in § 3 Abs. 2 der Immo­WertV legaldefiniert.