Baulast

verfasst am 17.04.2023

Eine Baulast ist eine öffent­lich-recht­liche Verpflich­tung, die auf einem Grund­stück ruht und von dessen Eigen­tümer erfüllt werden muss. Dabei handelt es sich meist um eine Verpflich­tung zur Erstel­lung, Erhal­tung oder Ände­rung von bauli­chen Anlagen, die in Zusam­men­hang mit einer öffent­li­chen Einrich­tung oder einer geplanten Baumaß­nahme stehen.

Die Baulast wird in der Regel von der zustän­digen Baube­hörde aufer­legt und muss nota­riell beur­kundet werden. Die Eintra­gung der Baulast erfolgt im Grund­buch und geht mit dem Grund­stück auf den neuen Eigen­tümer über.