Das Bieterverfahren

verfasst am 14.03.2023

Das Bieter­ver­fahren ist eine Form des Verkaufs von Immo­bi­lien, bei der mehrere Inter­es­senten ein Angebot abgeben und das höchste Angebot den Zuschlag erhält. Es wird auch als offenes Verfahren bezeichnet, da jeder Inter­es­sent die Möglich­keit hat, ein Gebot abzugeben.

Der Verkauf erfolgt meist über einen Makler oder Notar, der die Immo­bilie öffent­lich bewirbt und inter­es­sierte Käufer auffor­dert, ein Gebot abzu­geben. Die Abgabe der Gebote erfolgt in der Regel schrift­lich und unter­liegt einer bestimmten Frist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das höchste Gebot anzu­nehmen oder abzulehnen.