Bodenrichtwert

verfasst am 14.03.2023

Der Boden­richt­wert ist ein wich­tiger Faktor in der Immo­bi­li­en­branche und beschreibt den durch­schnitt­li­chen Quadrat­me­ter­preis für unbe­baute Grund­stücke inner­halb einer bestimmten Lage oder Region. Er wird von den Gutach­ter­aus­schüssen für Grund­stücks­werte auf Basis von Vergleichs­werten ermit­telt und ist ein Indi­kator für den Wert von Baugrundstücken.

Der Boden­richt­wert kann von Kommune zu Kommune und inner­halb einer Gemeinde je nach Lage und Infra­struktur erheb­lich vari­ieren. Er gibt jedoch keinen Aufschluss über den tatsäch­li­chen Wert eines bebau­baren Grund­stücks, da hierbei auch Faktoren wie Bauvor­schriften, Grund­stücks­größe und Bebau­ungs­mög­lich­keiten berück­sich­tigt werden müssen.

Der Boden­richt­wert dient insbe­son­dere als Orien­tie­rung für Käufer und Verkäufer von Grund­stü­cken und Immo­bi­lien und ist auch für die Bewer­tung von Immo­bi­lien im Rahmen von Erbschaften oder Schei­dungen rele­vant. Er kann auch von Banken und Kredit­ge­bern bei der Entschei­dung über die Kredit­ver­gabe oder die Belei­hung eines Grund­stücks heran­ge­zogen werden.