Dienstbarkeit

verfasst am 14.03.2023

Eine Dienst­bar­keit in der Immo­bi­li­en­branche bezieht sich auf ein Recht, das eine Person oder eine Orga­ni­sa­tion an einer Immo­bilie hat, die einem anderen gehört. Diese Dienst­bar­keit kann beispiels­weise das Recht beinhalten, auf einem Grund­stück zu fahren, eine Leitung zu verlegen oder ein Gebäude zu betreten.

Typi­sche Arten von Dienst­bar­keiten in der Immo­bi­li­en­branche sind beispielsweise:

Dienst­bar­keiten können durch einen Vertrag zwischen den betei­ligten Parteien oder durch eine gericht­liche Entschei­dung einge­richtet werden. In der Regel wird eine Dienst­bar­keit im Grund­buch einge­tragen und gilt auch für künf­tige Eigen­tümer des betrof­fenen Grund­stücks. Dienst­bar­keiten können den Wert einer Immo­bilie beein­flussen und sollten bei Kauf oder Verkauf einer Immo­bilie sorg­fältig geprüft werden.