Dingliches Recht

verfasst am 14.03.2023

Unter Ding­li­ches Recht, bzw. unter “Ding­liche Rechte” versteht man Rechte die an einer Sache oder Immo­bilie haften und unab­hängig von der Person, die sie besitzt, bestehen bleiben.

Beispiele für ding­liche Rechte sind das Eigentum, Erbbau­rechte, Hypo­theken oder Grund­schulden. Diese Rechte können auf andere Personen über­tragen werden und haben Vorrang vor persön­li­chen Rechten wie Miet­ver­trägen oder Leasingvereinbarungen.