Unter Dingliches Recht, bzw. unter “Dingliche Rechte” versteht man Rechte die an einer Sache oder Immobilie haften und unabhängig von der Person, die sie besitzt, bestehen bleiben.
Beispiele für dingliche Rechte sind das Eigentum, Erbbaurechte, Hypotheken oder Grundschulden. Diese Rechte können auf andere Personen übertragen werden und haben Vorrang vor persönlichen Rechten wie Mietverträgen oder Leasingvereinbarungen.