Im Falle von Immobilien bezieht sich das dingliche Recht auf die Rechte und Pflichten, die mit dem Eigentum an einer Immobilie verbunden sind. Diese können in Form von Grundstücksrechten oder beschränkten dinglichen Rechten, wie z.B. Dienstbarkeiten oder Hypotheken, bestehen.
Grundstücksrechte beinhalten das absolute Eigentumsrecht, das Recht auf Besitz und das Erbbaurecht. Mit dem Erwerb eines Grundstücks erlangt der Eigentümer diese Rechte, die ihm das uneingeschränkte Recht geben, das Grundstück zu nutzen, zu bebauen oder zu verkaufen.
Beschränkte dingliche Rechte, wie beispielsweise Dienstbarkeiten oder Hypotheken, beschränken hingegen das absolute Eigentumsrecht des Eigentümers. Dienstbarkeiten ermöglichen es Dritten, bestimmte Rechte an der Immobilie auszuüben, wie z.B. das Recht, eine Leitung oder ein Rohr durch das Grundstück zu verlegen. Hypotheken hingegen beziehen sich auf die Belastung der Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen.
Alle diese dinglichen Rechte werden im Grundbuch eingetragen und sind damit für alle künftigen Eigentümer und Interessenten einsehbar. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf einer Immobilie über alle dinglichen Rechte zu informieren und zu prüfen, ob diese Rechte das Eigentum an der Immobilie beeinträchtigen oder beschränken können.