Eigenbedarf

verfasst am 20.06.2023

Eigen­be­darf bei Immo­bi­lien bezieht sich auf die Nutzung einer Immo­bilie durch den Eigen­tümer oder eine nahe­ste­hende Person für persön­liche Wohn­zwecke. Der Begriff “Eigen­be­darf” wird häufig im Miet­recht verwendet und bezeichnet das Recht des Vermie­ters, einem Mieter zu kündigen, um die vermie­tete Immo­bilie selbst zu bewohnen oder sie einem Fami­li­en­mit­glied zur Verfü­gung zu stellen.

Der Vermieter muss dabei bestimmte gesetz­liche Voraus­set­zungen erfüllen, wie beispiels­weise einen berech­tigten Inter­es­sen­kon­flikt und die Einhal­tung von Kündi­gungs­fristen. Das Recht auf Eigen­be­darf soll dem Vermieter die Möglich­keit geben, die Immo­bilie für den eigenen Wohn­be­darf oder den Bedarf enger Fami­li­en­mit­glieder zu nutzen.