Eigenbedarf bei Immobilien bezieht sich auf die Nutzung einer Immobilie durch den Eigentümer oder eine nahestehende Person für persönliche Wohnzwecke. Der Begriff “Eigenbedarf” wird häufig im Mietrecht verwendet und bezeichnet das Recht des Vermieters, einem Mieter zu kündigen, um die vermietete Immobilie selbst zu bewohnen oder sie einem Familienmitglied zur Verfügung zu stellen.
Der Vermieter muss dabei bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise einen berechtigten Interessenkonflikt und die Einhaltung von Kündigungsfristen. Das Recht auf Eigenbedarf soll dem Vermieter die Möglichkeit geben, die Immobilie für den eigenen Wohnbedarf oder den Bedarf enger Familienmitglieder zu nutzen.