Erbaurecht ist ein Rechtsinstitut, bei dem ein Grundstückseigentümer einem anderen das Recht einräumt, auf seinem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und dieses zu nutzen. Der Erbbauberechtigte, auch Erbbaurechtsnehmer genannt, hat das Recht, das Bauwerk zu errichten, zu nutzen und davon wirtschaftlich zu profitieren, während das Eigentum an Grund und Boden beim Erbbaurechtsgeber verbleibt. Das Erbaurecht wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, wie beispielsweise 99 Jahre, eingeräumt und kann veräußert, vererbt oder belastet werden.
Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbaurechtsnehmer und beinhaltet in der Regel vertraglich vereinbarte Regelungen zu Rechten und Pflichten, wie z.B. die Zahlung einer Erbbauzinses durch den Erbbaurechtsnehmer an den Grundstückseigentümer.