Erbaurecht

verfasst am 20.06.2023

Erbau­recht ist ein Rechts­in­stitut, bei dem ein Grund­stücks­ei­gen­tümer einem anderen das Recht einräumt, auf seinem Grund­stück ein Bauwerk zu errichten und dieses zu nutzen. Der Erbbau­be­rech­tigte, auch Erbbau­rechts­nehmer genannt, hat das Recht, das Bauwerk zu errichten, zu nutzen und davon wirt­schaft­lich zu profi­tieren, während das Eigentum an Grund und Boden beim Erbbau­rechts­geber verbleibt. Das Erbau­recht wird in der Regel für einen bestimmten Zeit­raum, wie beispiels­weise 99 Jahre, einge­räumt und kann veräu­ßert, vererbt oder belastet werden.

Es regelt die recht­li­chen Bezie­hungen zwischen dem Grund­stücks­ei­gen­tümer und dem Erbbau­rechts­nehmer und beinhaltet in der Regel vertrag­lich verein­barte Rege­lungen zu Rechten und Pflichten, wie z.B. die Zahlung einer Erbbau­zinses durch den Erbbau­rechts­nehmer an den Grundstückseigentümer.