Die Jahressperrfrist bezieht sich auf eine Regelung im Mietrecht. Sie besagt, dass der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen kann, wenn der Mieter seine Mietzahlungen für mindestens zwei aufeinanderfolgende Termine nicht geleistet hat und der Vermieter ihm eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung geschickt hat.
In diesem Fall kann der Vermieter dem Mieter die Wohnung zwar kündigen, jedoch darf er dies nur zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr tun, nämlich erst nach Ablauf einer Jahressperrfrist. Diese beträgt in der Regel drei Monate, beginnend mit dem Zeitpunkt der ersten Mahnung zur Zahlung der ausstehenden Mieten. Während dieser Sperrfrist ist eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter unwirksam.