Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist eine in Deutschland geltende Verordnung, die den Verbraucherschutz bei der Vermittlung von Immobilien und dem Verkauf von Neubauimmobilien regelt. Die MaBV regelt die Pflichten von Maklern und Bauträgern, insbesondere die Offenlegung von Informationen über die Objekte, die sie vermitteln oder verkaufen.
Darüber hinaus regelt die Verordnung auch die Art und Weise, wie Zahlungen entgegengenommen werden dürfen, um Verbraucher vor möglichen finanziellen Schäden zu schützen. Die MaBV sieht auch vor, dass Makler und Bauträger eine ausreichende Sicherheit, in der Regel eine Bankbürgschaft, hinterlegen müssen, um mögliche Schäden durch Vertragsverletzungen oder Insolvenzen abzusichern.