Makler- und Bauträgerverordnung

verfasst am 08.03.2023

Die Makler- und Bauträ­ger­ver­ord­nung (MaBV) ist eine in Deutsch­land geltende Verord­nung, die den Verbrau­cher­schutz bei der Vermitt­lung von Immo­bi­lien und dem Verkauf von Neubau­im­mo­bi­lien regelt. Die MaBV regelt die Pflichten von Maklern und Bauträ­gern, insbe­son­dere die Offen­le­gung von Infor­ma­tionen über die Objekte, die sie vermit­teln oder verkaufen.

Darüber hinaus regelt die Verord­nung auch die Art und Weise, wie Zahlungen entge­gen­ge­nommen werden dürfen, um Verbrau­cher vor mögli­chen finan­zi­ellen Schäden zu schützen. Die MaBV sieht auch vor, dass Makler und Bauträger eine ausrei­chende Sicher­heit, in der Regel eine Bank­bürg­schaft, hinter­legen müssen, um mögliche Schäden durch Vertrags­ver­let­zungen oder Insol­venzen abzusichern.