Maklercourtage, auch Maklerprovision genannt, ist die Provision, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält, wenn er eine Immobilie erfolgreich verkauft oder vermietet hat. Die Höhe der Maklercourtage variiert je nach Land, Region und Art der Immobilie, und wird in der Regel als Prozentsatz des Verkaufs- oder Mietpreises berechnet.
In Deutschland beträgt die Maklercourtage in der Regel zwischen 3% und 7% des Verkaufspreises bzw. 2% und 3 Monatsmieten bei Vermietung von Wohnimmobilien. Die genaue Höhe der Maklercourtage wird in einem Maklervertrag zwischen dem Makler und seinem Auftraggeber festgelegt und kann verhandelbar sein.
In einigen Ländern oder Regionen kann die Maklercourtage von der Seite des Käufers oder Mieters, oder von beiden Seiten getragen werden. In anderen Ländern gibt es Gesetze, die die Höhe der Maklercourtage begrenzen oder die Art und Weise regeln, wie sie berechnet werden kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Maklercourtage nur fällig wird, wenn der Makler erfolgreich einen Verkauf oder eine Vermietung durchgeführt hat. Wenn der Verkauf oder die Vermietung nicht zustande kommt, erhält der Makler in der Regel auch keine Provision.