Maklercourtage

verfasst am 14.03.2023

Makler­cour­tage, auch Makler­pro­vi­sion genannt, ist die Provi­sion, die ein Immo­bi­li­en­makler für seine Dienst­leis­tungen erhält, wenn er eine Immo­bilie erfolg­reich verkauft oder vermietet hat. Die Höhe der Makler­cour­tage vari­iert je nach Land, Region und Art der Immo­bilie, und wird in der Regel als Prozent­satz des Verkaufs- oder Miet­preises berechnet.

In Deutsch­land beträgt die Makler­cour­tage in der Regel zwischen 3% und 7% des Verkaufs­preises bzw. 2% und 3 Monats­mieten bei Vermie­tung von Wohn­im­mo­bi­lien. Die genaue Höhe der Makler­cour­tage wird in einem Makler­ver­trag zwischen dem Makler und seinem Auftrag­geber fest­ge­legt und kann verhan­delbar sein.

In einigen Ländern oder Regionen kann die Makler­cour­tage von der Seite des Käufers oder Mieters, oder von beiden Seiten getragen werden. In anderen Ländern gibt es Gesetze, die die Höhe der Makler­cour­tage begrenzen oder die Art und Weise regeln, wie sie berechnet werden kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Makler­cour­tage nur fällig wird, wenn der Makler erfolg­reich einen Verkauf oder eine Vermie­tung durch­ge­führt hat. Wenn der Verkauf oder die Vermie­tung nicht zustande kommt, erhält der Makler in der Regel auch keine Provision.