Maklervertrag

verfasst am 08.03.2023

Ein Makler­ver­trag ist ein Vertrag zwischen einem Auftrag­geber (z.B. Verkäufer oder Vermieter einer Immo­bilie) und einem Makler, der damit beauf­tragt wird, eine Immo­bilie zu vermit­teln oder zu verkaufen. Der Makler­ver­trag regelt die Bedin­gungen der Zusam­men­ar­beit zwischen dem Makler und dem Auftrag­geber, wie z.B. die Höhe der Provi­sion, die der Makler im Erfolgs­fall erhält, die Dauer des Vertrags und die Art und Weise, wie der Makler die Immo­bilie vermarktet.

Der Makler­ver­trag kann entweder münd­lich oder schrift­lich abge­schlossen werden, jedoch empfiehlt es sich aus Beweis­gründen, den Vertrag schrift­lich abzu­fassen. In Deutsch­land gibt es bestimmte Vorschriften und Rege­lungen im Bürger­li­chen Gesetz­buch (BGB), die die Rechte und Pflichten von Maklern und Auftrag­ge­bern regeln, insbe­son­dere im Hinblick auf die Provi­sion und die Offen­le­gung von Informationen.