Mietkauf

verfasst am 08.03.2023

Miet­kauf ist ein Vertrag, bei dem eine Person ein Objekt (in der Regel eine Immo­bilie) von einem Eigen­tümer oder Verkäufer mietet, mit der Option, das Objekt später zu einem verein­barten Preis zu kaufen. Im Rahmen des Miet­kaufs zahlt der Mieter dem Vermieter Miet­zah­lungen, die teil­weise als Anzah­lung für den späteren Kauf­preis der Immo­bilie ange­rechnet werden können. Der Miet­kauf ist für Personen von Vorteil, die sich den Kauf einer Immo­bilie aufgrund von finan­zi­ellen Einschrän­kungen oder fehlendem Eigen­ka­pital nicht leisten können oder die sich nicht für eine herkömm­liche Finan­zie­rung qualifizieren.

Im Miet­kauf­ver­trag werden in der Regel die Bedin­gungen für den Kauf der Immo­bilie und die Kondi­tionen für die Miet­zah­lungen fest­ge­legt, einschließ­lich der Lauf­zeit des Vertrags, des Kauf­preises, der Anzah­lung und der Höhe der monat­li­chen Miete. Der Mieter hat norma­ler­weise die Möglich­keit, das Objekt jeder­zeit während der Miet­dauer zu kaufen oder den Vertrag ohne Strafe zu kündigen. In Deutsch­land gibt es für Miet­kauf­ver­träge spezi­elle Vorschriften, die im Bürger­li­chen Gesetz­buch (BGB) gere­gelt sind.