Mietpreisbremse

verfasst am 08.03.2023

Die Miet­preis­bremse ist ein gesetz­li­cher Mecha­nismus zur Begren­zung des Anstiegs von Miet­preisen bei Neuver­mie­tungen von Wohn­raum. Ziel der Miet­preis­bremse ist es, den Anstieg von Mieten in beson­ders ange­spannten Wohnungs­märkten zu begrenzen und eine soziale Entlas­tung für Mieter zu schaffen. Die Rege­lungen der Miet­preis­bremse vari­ieren je nach Bundes­land und können beispiels­weise vorsehen, dass bei einer Neuver­mie­tung die Miete höchs­tens zehn Prozent über der orts­üb­li­chen Vergleichs­miete liegen darf.

Die Miet­preis­bremse ist in Deutsch­land seit dem 1. Juni 2015 in Kraft und gilt in ausge­wie­senen Gebieten mit ange­spanntem Wohnungs­markt. Aller­dings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für neu gebaute Wohnungen und für Vermieter, die nach­weisen können, dass die orts­üb­liche Vergleichs­miete höher ist als die bishe­rige Miete. In einigen Bundes­län­dern ist die Miet­preis­bremse umstritten, da sie als nicht ausrei­chend wirksam oder als Eingriff in die Vertrags­frei­heit der Vermieter ange­sehen wird.