Nicht umlagefähige Kosten

verfasst am 14.03.2023

Nicht umla­ge­fä­hige Kosten sind Ausgaben, die im Rahmen der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung anfallen, aber nicht auf die Mieter umge­legt werden können. Diese Kosten müssen vom Vermieter selbst getragen werden und können nicht als Teil der Neben­kosten auf die Miete umge­legt werden.

Typi­sche nicht umla­ge­fä­hige Kosten sind:

Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter bei der Berech­nung der Neben­kosten darauf achten müssen, dass nur die umla­ge­fä­higen Kosten auf die Miete umge­legt werden dürfen. Nicht umla­ge­fä­hige Kosten müssen separat von Vermie­tern getragen werden und dürfen nicht als Teil der Neben­kosten auf die Miete umge­legt werden.