Wirtschaftsplan

verfasst am 15.03.2023

Der Wirt­schafts­plan in der Haus­ver­wal­tung ist ein zentrales Instru­ment zur finan­zi­ellen Steue­rung von Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften (WEGs) oder Miets­häu­sern. Der Wirt­schafts­plan umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die für die Bewirt­schaf­tung der Immo­bilie im kommenden Jahr geplant sind.

Der Wirt­schafts­plan wird von der Haus­ver­wal­tung erstellt und den Eigen­tü­mern oder Mietern zur Geneh­mi­gung vorge­legt. Er enthält eine Aufstel­lung der voraus­sicht­li­chen Einnahmen, wie zum Beispiel Miet­ein­nahmen oder Betriebs­kos­ten­ab­rech­nungen, sowie der geplanten Ausgaben, wie Instand­hal­tungs­maß­nahmen, Verwal­tungs­kosten oder Versicherungsprämien.

Der Wirt­schafts­plan gibt den Eigen­tü­mern oder Mietern einen Über­blick über die zu erwar­tenden Kosten und Einnahmen im kommenden Jahr und bildet die Grund­lage für die Fest­le­gung der Haus­geld- oder Miet­zah­lungen. Die einzelnen Posi­tionen des Wirt­schafts­plans werden in der Regel in der Eigen­tü­mer­ver­samm­lung oder in der Mieter­ver­tre­tung disku­tiert und beschlossen.

Ein ordnungs­gemäß aufge­stellter Wirt­schafts­plan ist für eine verant­wor­tungs­volle und trans­pa­rente Haus­ver­wal­tung unver­zichtbar. Er gibt den Eigen­tü­mern oder Mietern Sicher­heit über die finan­zi­elle Situa­tion der Immo­bilie und ermög­licht es ihnen, früh­zeitig auf finan­zi­elle Heraus­for­de­rungen zu reagieren.