Solardachpflicht ab 2025

verfasst am 24.06.2025

Wichtige Information zur Solardachpflicht, für Gebäudeeigentümer in NRW

An dieser Stelle infor­mieren wir Sie über eine wich­tige gesetz­liche Ände­rung, die alle Gebäu­de­ei­gen­tü­me­rinnen und -eigen­tümer in Nord­rhein-West­falen betrifft.

Schritt­weise Photo­vol­taik auf jedem Dach

Wie die Landes­re­gie­rung NRW beschlossen hat, wird die Instal­la­tion von Photo­vol­ta­ik­an­lagen auf Dächern in Nord­rhein-West­falen künftig stufen­weise verpflichtend:

  • Ab 1. Januar 2025: Photo­vol­ta­ik­pflicht für Neubauten
  • Ab 1. Januar 2026: Pflicht gilt auch bei Dach­sa­nie­rungen von Bestandsgebäuden

Zudem gelten folgende Anforderungen:

  • Bei Neubauten muss die PV-Anlage mindes­tens 30 % der gesamten Dach­fläche abdecken.
  • Bei Bestands­ge­bäuden sind es 30 % der geeig­neten Dach­fläche.
  • Für Wohn­ge­bäude mit bis zu 10 Wohn­ein­heiten gibt es eine verein­fachte Pauschal­re­ge­lung mit einer Leis­tung von 3 bis 8 kWp.
  • Ausnahmen sind möglich, z. B. bei fehlender Eignung der Dach­fläche oder Unwirt­schaft­lich­keit der Anlage.

Auch gemie­tete Solar­an­lagen oder gleich­wer­tige Solar­thermie-Anlagen erfüllen die Vorgabe.

Diese gesetz­liche Rege­lung betrifft lang­fristig alle Eigen­tü­me­rinnen und Eigen­tümer in NRW.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie auf der offi­zi­ellen Seite des Umwelt­amts Düssel­dorf:
Instal­la­ti­ons­pflicht von Solaranlagen

(Quelle: www.wohneigentum.nrw, Beitrag: Solar­dach­pflicht NRW: Ab 2025 schritt­weise Photo­vol­taik auf jedem Dach, Stand: 26.06.2024)

Accessibility Toolbar